17. Juni 2020

Mehrwertsteuersenkung – Auch für anwaltliche Dienstleistungen!

Durch Art. X zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes werden vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent (§ 12 Abs. 1 UStG) sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent (§ 12 Abs. 2 UStG) gesenkt. Die Änderungen treten am 1. Juli 2020 in Kraft. Welche Vorteile dies auch für Sie hat, erfahren Sie hier!
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