Sehr geehrte Mandantinnen, sehr geehrte Mandanten,

das Corona-Virus breitet sich aus und führt in unser aller Alltag zu erheblichen Einschränkungen. Wir alle sind gefordert, in diesen Zeiten ganz besonders auf Hygiene und Abstand zu achten, um uns und andere Menschen nicht zu gefährden. Trotz der Schließungen und Einschränkungen im Alltag dürfen Sie aber nicht außer Acht lassen, dass das Rechtswesen aktuell weiter aktiv ist, wenngleich bereits diverse Gerichtsverhandlungen verlegt wurden und der Betrieb deutlich eingeschränkt ist. Aber ACHTUNG: Rechtliche Fristen laufen weiter! Zwar werden die Gerichte Verlängerungsanträgen in dieser Zeit wohlgesonnen gegenüberstehen; es gibt allerdings Fristen, die nicht verlängert werden können (sog. Notfristen).

Dies gilt insbesondere auch, wenn Sie z.B. eine Kündigungsschutzklage erheben müssen. Hier sollte die dreiwöchige Frist zur Klageerhebung unbedingt eingehalten werden.

Um Ihnen auch in diesen schwierigen Zeiten weiterhin unseren gewohnten Service bieten zu können, haben wir zügig gehandelt und die Möglichkeit der Videobesprechung geschaffen, um Kontakte soweit wie möglich einzuschränken. Diese Option bieten wir ab sofort für alle neuen, wie auch laufenden Mandate und ganz besonders natürlich auch für all jene, die bereits erkrankt sind oder sich in Quarantäne befinden. Eine ausführliche Anleitung finden Sie, wenn Sie den entsprechenden Button drücken oder auf Nachfrage bei unserem Kanzleiteam. In jedem Fall bitten wir um vorherige telefonische Kontaktaufnahme, um für eine Videobesprechung einen geeigneten Termin zu finden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass neue Angelegenheiten bei Videobesprechungen vorrangig behandelt werden.

Wir haben uns außerdem dafür entschieden, auch unsere Kanzleiräumlichkeiten weiter für Mandanten geöffnet zu halten, wobei wir selbstverständlich noch mehr als sonst auf die Einhaltung hygienischer Standards achten. Unsere Kanzleiräume werden täglich gereinigt und mehrfach desinfiziert. Desinfektionsmittel steht auch allen Mandantinnen und Mandanten zur Verfügung. Regelmäßiges Hände waschen und desinfizieren gehört selbstverständlich dazu. Wir werden sicher stellen, dass sich in unserem Wartebereich jeweils nur ein Mandant aufhält (es sei denn, Sie gehören zusammen) und auch die erforderlichen Sicherheitsabstände zwischen Ihnen, unserem Personal und natürlich uns selbst werden eingehalten. Nach Einführung der Maskenpflicht, an die auch wir gebunden sind, halten wir ebenfalls kostenlose Atemschutzmasken für unsere Mandanten vorrätig, falls Sie selbst nicht über eine Maske verfügen. Sie sind uns willkommen, auch wenn wir auf ein freundliches Händeschütteln vorübergehend verzichten.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund.

Ihr Team von FBR!