Bei Fragen zum Arbeitsrecht

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Arbeitsrecht in Braunschweig

Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nur, wer beide Seiten kennt, ist auf die vielfältigen Möglichkeiten vorbereitet.

Kündigung und Kündigungsschutz

Für die meisten Menschen stellt der Erhalt des Arbeitsplatzes die Grundlage der wirtschaftlichen Existenz dar. Er ist deshalb von grundlegender Bedeutung. Was also ist zu tun, wenn der Arbeitgeber plötzlich eine Kündigung ausspricht? Oberstes Gebot ist zunächst, Ruhe zu bewahren, auf der anderen Seite aber auch keine Zeit zu verlieren. Gerade im Arbeitsrecht sind häufig äußerst kurze Fristen zu beachten. So ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht nur innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung zulässig, § 4 KSchG. Nach Verstreichen dieser Frist wird eine arbeitgeberseitige Kündigung als wirksam betrachtet, egal ob es einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund gegeben hat oder nicht.

Lassen Sie sich unbedingt fachanwaltlich beraten und verschenken Sie kein Geld!

Häufig wird in der Praxis ein arbeitsgerichtliches Klageverfahren durch Zahlung einer Abfindung im Wege eines Vergleiches beendet. Als Faustformel gilt hierbei, dass Sie für jedes Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt bekommen. Bei einer Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren sind das dann zehn volle Bruttomonatsgehälter. Oft sind Arbeitgeber aber schon außergerichtlich bereit, dem Arbeitnehmer den Verlust des Arbeitsplatzes durch einen finanziellen Ausgleich zu „versüßen“, so dass ein Klageverfahren vermieden werden kann. Hier ist dann regelmäßig an den Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu denken. Lassen Sie sich auch in diesem Fall kompetent durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

Abmahnung

Mit dem Ausspruch einer Abmahnung kann ein Arbeitgeber unterschiedliche Ziele verfolgen. Auch hier gilt, dass Sie sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung unverzüglich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden sollten. Wir überprüfen dann die Abmahnung auf ihre Wirksamkeit hin und zwar sowohl in formeller Hinsicht als auch im Hinblick auf den Wahrheitsgehalt der dort erhobenen Vorwürfe. Häufig besteht die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu verpflichten, eine Gegendarstellung zu den Personalakten zu nehmen. Sollte dies nicht fruchten, steht Ihnen selbstverständlich der Gang zum Arbeitsgericht frei, wo auf Entfernung der Abmahnung geklagt werden sollte.

Lohnzahlungsansprüche

Auch bei ausbleibendem Lohn kann Ihnen der Fachanwalt für Arbeitsrecht zumeist weiterhelfen. Gerade, wenn der Arbeitgeber mit vermeintlichen Gegenforderungen aufrechnet oder von einem (nicht bestehenden) Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht. Aber auch bei verspäteten oder gänzlich ausbleibenden Lohnzahlungen hilft Ihnen ein kompetenter Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter. Zwar sind bei Lohnforderungen die Fristen nicht so kurz, wie etwa für eine Kündigungsschutzklage aber als Arbeitnehmer geraten Sie bei ausbleibendem Gehalt schnell in wirtschaftliche Not, weshalb es gilt, zügig zu handeln.

Wiederholt vertragwidriges Verhalten?

Ihr Arbeitnehmer bereitet Ihnen bereits seit längerer Zeit Kummer, weil er wiederholt zu spät zur Arbeit erscheint, den Betriebsfrieden stört oder seine Leistung nicht so erbringt, wie Sie dies zu Recht erwarten? Sie wollen einem Lowperformer kündigen? Auch hier finden wir eine Lösung. Sprechen Sie uns an und beraten Sie Ihr Anliegen mit einem  Fachanwalt für Arbeitsrecht, damit wir Ihnen den besten Weg aufzeigen können.

 

Vertretung von Betriebsräten

Sie sind in einem Betriebsrat tätig oder gar dessen Vorsitzende/r und benötigen anwaltliche Unterstützung? Natürlich beraten wir auch in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts und vertreten die Interessen des Betriebsrates und der Belegschaft vor dem Arbeitsgericht. Die Kosten für solche Tätigkeiten sind vom Arbeitgeber zu tragen, so dass Sie sich nicht scheuen müssen uns zu beauftragen. Sprechen Sie unverbindlich mit uns und wir klären das weitere Vorgehen. Sobald der Betriebsrat den notwendigen Beschluss gefasst hat, können wir mit unserer Arbeit beginnen.

Und zusammen mit unserem Kooperationspartner, der BIS Betriebsrats-Intensiv-Schulungen GmbH, bieten wir Ihnen die passenden Schulungen für Sie und Ihre Betriebsratmitglieder direkt bei Ihnen in der Firma an.

Vermeiden Sie also Nachteile für Ihren weiteren beruflichen Werdegang oder Ihre Firmeninteressen und sprechen Sie uns an!