Mediation in Braunschweig

Seit Mai 2014 führe ich neben meiner anwaltlichen Tätigkeit Mediationen durch. Hierzu habe ich eine Zusatzausbildung bei der Deutschen Anwalt Akademie absolviert, so dass ich die Bezeichnung Mediator (DAA) oder AnwaltMediator (DAA) tragen darf. Die Mediation ist eine streitbeilegende Vermittlung zwischen Konfliktparteien. Dabei ist der Begriff des Konflikts zunächst weit zu fassen. Ein mediationsfähiger Konflikt ist bereits dann gegeben, wenn Meinungsverschiedenheiten auftreten, auch, wenn diese bereits in einem Zerwürfnis oder gar Streit befindlich sind. Die Mediation hilft dabei, den eigenen und den fremden Standpunkt zu analysieren und anschließend Lösungsmöglichkeiten zu finden. Der Mediator führt dabei durch ein strukturiertes Verfahren und begleitet allparteilich bei der Lösung. Dabei bedeutet Allparteilichkeit ein Mehr zur Neutralität, denn der erfahrene Mediator kennt die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten. Grundsätzlich eignet sich jedes Gebiet einer Konfliktsituation der Bereinigung durch Mediation. Voraussetzung ist allein, dass die Parteien freiwillig an dem „grünen Tisch“ sitzen und insofern noch ein gewisses Maß an Klärungsbereitschaft vorhanden ist, wenn dies auch nicht ausgeprägt sein muss. Eine Mediation ist möglich und angezeigt, wenn Parteien sich nicht alsbald aus dem Weg gehen können oder wollen und dennoch Konflikte oder Streitigkeiten den zukünftigen Umgang erschweren und insofern als Belastung empfunden werden. Klassisch wird Mediation angewandt auf den Gebieten wie Erbrecht, Familienrecht, Nachbarrecht, Arbeitsrecht und beim Täter-Opfer-Ausgleich.

Nicht täuschen sollte man sich allerdings über die zeitlichen Anforderungen der Mediation. Sie ist zwar bedeutend schneller als ein gerichtliches Verfahren, die Abarbeitung der obigen Phasen bedarf jedoch eines zeitlichen Aufwandes über Stunden. Regelmäßig wird eine Mediation insofern nicht innerhalb eines Tages abzuhalten sein. Dies ist auch deshalb erforderlich, da die Inhalte in den Köpfen der Beteiligten wachsen müssen und keine voreiligen Entschlüsse gefasst werden sollen.

Der Mediator darf daneben nur in äußerst begrenztem Rahmen rechtliche Hinweise geben. Er wird jedoch, sobald ihm eine Schieflage der Informiertheit einer Partei bewusst wird, darauf hinweisen, dass die Einholung eines rechtlichen oder sachverständigen Rates angezeigt ist. Dies ist wiederum Ausdruck eines der Grundprinzipien der Mediation, nämlich der Eigenverantwortlichkeit. Nur derjenige kann eigenverantwortlich handeln, der über die Konsequenzen seiner Handlung und deren rechtlicher Tragweite informiert ist und daneben über ausreichend Informationen verfügt, Handlungen abzuwägen.

Die Kosten werden von den Parteien getragen. Wer und in welcher Höhe sodann tatsächlich die Kosten übernimmt, wird regelmäßig in dem Mediationsvertrag geregelt, der in der ersten Phase der Mediation geschlossen wird. Denkbar bei betrieblichen oder ähnlichen Konflikten ist selbstverständlich auch, dass Dritte wie ein Arbeitgeber die Kosten trägt, dies unterliegt insofern der freien Vereinbarung, soweit der Kostenträger zugestimmt hat.