Verkehrsrecht Braunschweig
Was tun, wenn es geknallt hat? Wir behalten für sie den Überblick und realisieren Ihre Ansprüche. Ärger steht ins Haus, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, auch wenn Sie nicht schuld sind. Neben den tatsächlichen Einschränkungen, die vielfach nicht nur sachlicher Natur sind, eröffnet sich ein Feld von unterschiedlichsten Erfordernissen in der Abwicklung, die oftmals Ihre gesamte Aufmerksamkeit erfordert und die durch eine schier umfangreiche Rechtsprechung eher unübersichtlich wirkt.
Fahrlaubnis/ Führerschein
Wir vertreten Sie engagiert, wenn es Ihnen um den Erhalt Ihres Führerscheines geht. Dies gillt sowohl bei dem Verdacht einer Trunkenheitsfahrt unter Einfluss von Alkohol als auch bei einer Fahrt unter Drogeneinfluss (Betäubungsmittel). Auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderen Ordnungswidrigkeiten kann die Verhängung eines Fahrverbotes drohen. Oftmals kann dies vermieden werden.
Verkehrsunfallflucht/ Fahrerflucht
Sollten Sie sich mit dem Vorwurf einer Verkehrsunfallflucht konfrontiert sehen, kontaktieren Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt einen Anwalt. Auch wenn Sie meinen, Sie hätten den Unfall nicht bemerkt oder bemerken können. Es droht regelmässig die Verhängung eines Fahrverbotes, was häufig erheblich abgemildert oder ganz vermieden werden kann.
Achtung: Versicherungen haben eigene Interessen.
Oftmals versuchen die Versicherungen der Unfallgegner „schnell und unbürokratisch“ zu helfen. Aber Vorsicht! Oder würden Sie sich allein auf den verlassen, der ihnen etwas beschädigt hat? Hier folgen oft unberechtigte Kürzungen oder innerhalb der Ausgleichsansprüche nur Halbwahrheiten. Dabei kostet Sie die anwaltliche Vertretung mitsamt Beratung, Schriftverkehr und Prüfung der Schadenspositionen nichts, soweit Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Auch hier ist Schnelligkeit gefragt, kommen Sie gleich zu uns. Wir beraten Sie gern in einem persönlichem Gespräch.
Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeit
Der Führerschein steht auf dem Spiel, jeder Kampf lohnt sich! Jeder Makel haftet an. Darum lohnt es sich, jede Belastung mit einer Ordnungswidrigkeit durch uns prüfen zu lassen. Ob im Verkehrsstrafrecht oder Ordnungswidrigkeitenrecht, es kommt schnell zu der Überlegung der Verkehrsbehörde, den Führerschein zu kassieren. Was für Jedermann eine Katastrophe bedeutet, ist für die Behörden tägliches Geschäft. Dabei sind die Möglichkeiten, einer Führerscheinentziehung oder einem Fahrverbot zu entgehen, durchaus vorhanden.
Zunächst besteht die Möglichkeit der Akteneinsicht für den Rechtsanwalt, die sie als Beschuldigter nicht erhalten. Wir prüfen sofort, ob z.B. Messmethoden bei Alkohol am Steuer, der Blutentnahme oder Geschwindigkeitsüberschreitungen fehlerhaft sind. Auch bei Feststellungen, die gerichtsfest sind, besteht oft die Möglichkeit, über Ausnahmetatbestände einer Abgabe des Führerscheins zu entgehen oder diese wenigstens zu verschieben. Unter Zusammenarbeit mit Verkehrspsychologen besteht gar die Möglichkeit, über ein Gnadengesuch einen entzogenen Führerschein über eine Fristverkürzung eher wiederzuerlangen.