Als Minijob wird ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis bezeichnet, wobei sich die Geringfügigkeit am Maximalverdienst orientiert. Dieser beläuft sich 450,00 € im Monat. Die Stundenanzahl wird durch die Höhe des Stundenlohnes vorgegeben. Wer pro Stunde wenig verdient, wird mehr arbeiten müssen, um 450,00 € zu verdienen. Wer mehr verdient, erreicht sein Ziel schneller. Allerdings kann die Stellschraube auch beim Minijob nicht beliebig nach unten gedreht werden, denn auch hier gilt der Mindestlohn. Dieser beträgt aktuell (Stand Januar 2020) 9,35 € brutto pro Stunde. Wer den Mindestlohn erhält, muss für seine 450,00 € also 48,13 € Stunden im Monat arbeiten. Damit stellt sich bereits die erste Frage:
Minijob = Mini Rechte?
Die Frage kann ganz klar mit Nein beantwortet werden. Minijobbern stehen die gleichen Rechte zu, wie festangestellten Vollzeitarbeitnehmer. Dies beginnt, wie oben bereits erwähnt, beim Mindestlohn und zieht sich über Urlaubsansprüche und Entgeltfortzahlung bis zum Kündigungsschutz. Auch, wer einen Minijob ausübt ist Arbeitnehmer! Und jeder Arbeitnehmer hat die gleichen Rechte. Je nach Ausgestaltung des Minijobs können sich natürlich Unterschiede bei der Berechnung verschiedener Ansprüche ergeben aber die Ansprüche als Solche, sind die Gleichen.
Welche Rechte habe ich konkret?
Der Minijobber hat, wie alle übrigen Arbeitnehmer das Recht auf
- bezahlten Urlaub
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Mindestlohn
- Kündigungsschutz nach den Voraussetzungen des § 1 KSchG
- Arbeitsschutz
Sowohl die Höhe des Urlaubsentgeltes als auch die Höhe der krankheitsbedingten Entgeltfortzahlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten drei Monate. Beträgt das Einkommen immer 450,00 € dann ist natürlich dieses anzusetzen.
Der Urlaubsanspruch errechnet sich an der Anzahl der jeweiligen Arbeitstage. Wer an fünf Tagen pro Woche drei Stunden arbeitet, hat mehr Urlaub als derjenige, der an drei Tagen fünf Stunden arbeitet.
Fazit
Auch in einem Minijob sind Sie Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten eines Arbeitnehmers. Die gängige Praxis, das Urlaub oder Krankheitstage nicht bezahlt werden, verstößt gegen gesetzliche Regelungen und verletzt Ihre Rechte als Arbeitnehmer. Dies gilt auch im Falle einer Kündigung. Suchen Sie daher bei Unklarheiten den Rat eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Nur dieser wird Ihnen sagen können, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen.