Welche Maßnahmen wurden getroffen?
Es ist soweit – Soeben hat die Bundesregierung ein Massnahmenpaket zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Dabei handelt es sich immerhin nicht um eine Ausgangssperre, sondern um ein Kontaktverbot. Die wichtigsten Einschränkungen dabei lauten wie folgt:
1. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
2. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
3. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
Was bedeuten die nun getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf die anwaltliche Dienstleistung?
Das Mandatsverhältnis und die Dienstleistungen Ihres Rechtsanwaltes sind nur am Rande betroffen. Termine bei einem Rechtsanwalt dürften in jedem Fall notwendig sein, insbesondere, wenn es sich um neue Mandate und wichtige Fristen handelt. Lediglich laufende Mandate können etwas eingeschränkt sein, wenn Besprechungen oder persönliche Termine nicht zwingend notwendig sind.
Was tun wir für Sie?
Benötigen Sie juristische Hilfe, dann zögern Sie bitte keinesfalls, uns anzusprechen.
1. Zunächst ist natürlich, wie in allen Fällen, eine telefonische Kontaktaufnahme der richtige Weg. Bereits im Zuge eines Telefonats wird sich feststellen lassen, ob eine Besprechung vor Ort notwendig ist. Angaben zu einer vollkommen einfachen Ehescheidung lassen sich telefonisch erfragen, die notwendigen Unterlagen per Post oder Email senden.
2. In Sorgerechts- und Erbangelegenheiten sowie schwierigen arbeitsgerichtlichen Verfahren, wird dieser Weg nicht unbedingt sinnvoll sein. Hier ist oft eine Besprechung notwendig, weil viele Nachfragen bestehen und Hintergründe geklärt werden müssen. Um Sie und uns zu schützen, haben wir daher die Möglichkeit geschaffen, uns per Videochat zu konsultieren, wenn dies gewünscht ist. Eine ausführliche Anleitung dazu finden Sie zeitnah auf unserer Homepage. Auch hier gilt in jedem Fall, dass Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren, damit wir uns auf das Videotelefonat einrichten und alles vorbereiten können. Diese Möglichkeit besteht natürlich auch und ganz besonders für alle Mandanten, die selbst das Coronavirus in sich tragen oder die sich aufgrund eines Verdachts in häuslicher Quarantäne befinden.
3. Schließlich bieten wir weiterhin auch die Möglichkeit, uns persönlich aufzusuchen, wobei wir auch hierfür um telefonische Terminvereinbarung bitten. Unsere Kanzleiräume entsprechen höchsten hygienischen Standards und wir tun alles, um ein Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört natürlich auch, dass wir aktuell auf das Händeschütteln verzichten und ausreichend Abstand zu unseren Mandanten halten.
Warum ist die anwaltiche Dienstleistung auch während der Corona Krise so wichtig?
Das Rechtswesen selbst ist nicht erkrankt, jedenfalls nicht am Corona Virus. Dies bedeutet, dass das Justizwesen weiter seinen Dienst versieht, womit immer auch Fristen verbunden sind. Gefährlich sind dabei die sog. Notfristen, die nicht verlängert werden können. Aber auch Erwiderungsfristen o.ä. können zu ganz erheblichen Nachteil führen, wenn sie nicht beachtet werden. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob Sie unter Quarantäne stehen oder ein Ausgangsverbot herrscht oder Sie selbst womöglich krank sind und ggf. stationärer Behandlung bedürfen. Fristen laufen! Gegen eine (betriebsbedingte) Kündigung MUSS innerhalb von drei Wochen geklagt werden und wenn Sie eine Postzustellungsurkunde (gelber Umschlag) erhalten, ist auch das darin befindliche Schriftstück in aller Regel mit Fristen versehen. Gleiches gilt z.B. auch für Bußgedbescheide etc. Warten Sie keinesfalls mit Ihren rechtlichen Angelegenheiten, bis die Corona Krise vorbei ist!
Bleiben Sie gesund und fragen Sie im Zweifel nach. Wir finden eine Lösung!
Ihr Team von FBR.