Nach einer jüngsten Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 30. Juli 2020 (Az. 2 UF 88/20) ist auch eine Flugreise nach Mallorca kein alltägliches Ereignis mehr.
Bislang waren Reisen mit Kindern innerhalb der Europäischen Union zustimmungsfrei. Dies hat der 2. Familiensenat des OLG Braunschweig nun vorübergehend aufgehoben. Zur Begründung führte das gericht an, dass Flugreisen in Zeiten von Corona eben nicht mehr alltäglich seien, weil, so wörtlich:
Bei Meinungsverschiedenheiten müsse daher eine Entscheidung des Familiengerichts gem. §§ 1687, 1628 BGB herbeigeführt werden.
Ihr Rechtsanwalt
Felix Rösser
Fachanwalt für Familienrecht