Geht das? Was ist das? Was muss ich dafür machen? Unter Onlinescheidung oder Scheidung online wird häufig verstanden, dass man seine Unterlagen online einreicht, ein Formular unterschreibt und die Sache wäre erledigt. Tatsächlich klärt die Werbung vieler Kanzleien zu dem Thema auch nicht wirklich auf oder lässt Wesentliches im Dunkeln.
Grundsätzliches zur Onlinescheidung
Eines gleich vorweg: Eine Onlinescheidung, wie sie häufig suggeriert wird, gibt es nicht! Ein Scheidungsverfahren in Deutschland wird noch immer vor dem jeweils zuständigen Familiengericht verhandelt. Dazu ist nahezu zwingend die Anwesenheit der beteiligten Ehegatten im Ehescheidungstermin erforderlich. Das Scheidungsverfahren wird durch einen Scheidungsantrag eingeleitet, der zwingend von einem Rechtsanwalt gestellt werden muss!
Was ist eine Onlinescheidung?
Wie gesagt: Eine Onlinescheidung gibt es nicht. Was vielfach angeboten wird, ist die Möglichkeit, die benötigten Unterlagen (z.B. eine Kopie der Heiratsurkunde) und weiteren Informationen online an den Rechtsanwalt zu übermitteln, damit dieser dann die Ehescheidung beantragen kann. Diese Möglichkeit wird Ihnen bei Interesse aber nahezu jeder Rechtsanwalt anbieten. Der Scheidungsantrag muss trotzdem von einem Rechtsanwalt unterschrieben und eingereicht werden. Auch zum Scheidungstermin müssen die Eheleute persönlich anwesend sein. Die sog. Onlinescheidung bezieht sich also höchstens auf die ohnehin bestehende Möglichkeit, Informationen und Unterlagen online zu übermitteln.
Hat die sog. Onlinescheidung Vorteile?
Nein! Tatsächlich bietet die Onlinescheidung insbesondere finanziell keine Vorteile. Die Gebühren, welche bei einer Ehescheidung entstehen, sind vom Gesetzgeber vorgegeben und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Anwalt die Informationen nur online entgegennimmt. Einziger Vorteil ist damit höchstens noch, dass kein Termin beim Anwalt vereinbart und wahrgenommen werden muss. Diese Möglichkeit wird Ihnen aber jeder Anwalt bieten.
Hat die sog. Onlinescheidung Nachteile?
Ein entscheidender Nachteil ist natürlich der Umstand, dass der Mandant den Anwalt letztlich erst im Scheidungstermin kennenlernt und die Möglichkeit von Fragen oder Gesprächen sehr reduziert ist. Dies gilt insbesondere, wenn der „Onlineanwalt“ weit weg vom eigenen Wohnort seinen Kanzleisitz hat. Meist wird der Anwalt dann sogar noch einen Unterbevollmächtigten am Ort der Ehescheidung beauftragen, so dass den Termin dann erst recht nicht mehr der eigentlich beauftragte Anwalt wahrnimmt.
Fazit zur Scheidung online
Fallen Sie nicht auf Angebote zur Onlinescheidung herein! Erstens gibt es diese Form der Ehescheidung nicht, zweitens wird Ihnen jeder andere Anwalt auch den Service bieten, Unterlagen und Informationen online entgegenzunehmen, wenn Ihnen die Zeit für ein Gespräch fehlt und drittens haben Sie als Mandant den Anspruch auf eine persönliche Betreuung durch Ihren Rechtsanwalt ohne, dass Ihnen dadurch höhere Kosten entstehen. Die sog. Onlinescheidung ist keinesfalls günstiger als der ortsansässige Anwalt mit Rundum-Service.