Warum rechtschutzversichern?
Rechtliche Streitigkeiten können ganz erhebliche finanzielle Kosten verursachen. Dabei geht es nicht nur um die Gebühren der Rechtsanwälte. Auch Gerichtsgebühren und Gutachterkosten müssen ggf. aufgebracht werden. Bau- oder KFZ-Sachverständige z.B. verursachen erhebliche Kosten und auch die Gerichte arbeiten nicht ohne vorherige Zahlung der Gerichtsgebühren.
Natürlich spielen auch die anwaltlichen Gebühren eine große Rolle. Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, kümmern wir uns dort um die Deckungsanfrage und rechnen nach Abschluss des Verfahrens mit der Versicherung ab. Im besten Fall bekommen Sie davon gar nichts mit.
Rechtschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe?
Natürlich können Sie darauf setzen, dass Ihnen für ein verfahren Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird. Allerdings gleicht dieses Vertrauen eher einem Lottospiel. Nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse müssen entsprechend schlecht sein; das Gericht nimmt auch eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten vor. Dies bedeutet für Sie:
- Prozesskostenhilfe kann versagt werden, weil Sie zuviel verdienen oder zuviel Vermögen besitzen.
- Sie müssen die Prozesskostenhilfe in Raten an den Staat zurückzahlen
- die wirtschaftlichen Voraussetzungen liegen zwar vor, allerdings bestehen keine hinreichenden Erfolgsaussichten
Beantragen Sie Prozesskostenhilfe, muss dieser Antrag begründet werden. In der Regel tut der Rechtsanwalt dies mit dem fertigen Klageschriftsatz. Sollte die Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, steht dem Rechtsanwalt eine Prozesskostenhilfeprüfgebühr zu, die zwar geringer ausfällt als die übliche Verfahrensgebühr aber dennoch von Ihnen zu zahlen ist. Natürlich können Sie die Zustellung einer Klage von der Bewilligung der Prozesskostenhilfe abhängig machen, um das Risiko so zu minimieren. Was aber, wenn Sie selbst verklagt werden? Dann sind Sie auf Gedeih und Verderb auf das Gericht angewiesen.
Weiterer Nachteil der Prozesskostenhilfe ist, dass Sie für den Fall, dass Sie das verfahren doch verlieren, die Kosten der Gegenseite selbst tragen müssen. Diese Kosten übernimmt der Staat nämlich nicht. Dies bedeutet also im schlechtesten Fall, dass Sie das Verfahren verloren haben und sowohl Rechtsanwalts, wie auch Gerichtsgebühren oder Gutachterkosten der Gegenseite tragen müssen, obwohl Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt wurde.
Schließlich müssen Sie nach der Bewilligung mindestens vier Jahre damit rechnen, überprüft zu werden. D.h. der Staat schaut Ihnen weiter auf die Finger und kontrolliert, ob Sie nicht zwischenzeitlich doch in der Lage sind, die Kosten ganz oder ratenweise zurückzuzahlen.
Worauf achten bei der Rechtschutzversicherung?
Grundsätzlich gilt natürlich auch hier zunächst, dass Sie möglichst viel Leistung für Ihre Beiträge bekommen. Meist können Sie einzelne Bausteine abschließen und nicht jeder Baustein ist sinnvoll. Mieter z.B. benötigen nicht unbedingt Gebäuderechtschutz. Und ein Rentner wird keinen Arbeitsrechtschutz benötigen.
Achten Sie auch die sog. Wartefrist. Rechtschutzversicherung greifen meist erst ab drei oder sogar sechs Monaten ein und übernehmen die Kosten eines Verfahrens. Deshalb wird von Seiten der Versicherung häufig gefragt, wann eine Rechtschutzfall eingetreten ist. Die Versicherung will damit verhindern, dass Sie eine Police erst dann abschließen, wenn es bereits zu spät ist, also z.B. erst nach erfolgter Kündigung. Suchen Sie nach einer Versicherung mit nur drei Monaten Wartefrist (oder weniger).
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Corona-Info: Insbesondere die aktuelle Corona-Krise wird vermutlich erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Wenn Sie befürchten, von einer Kündigung betroffen zu werden, handeln Sie schnell. Schließen Sie zeitnah eine Rechtschutzversicherung mit möglichst kurzer Wartefrist ab. Achten Sie darauf, dass Arbeitsrecht vom Versicherungsschutz umfasst ist! Die Auswirkungen der Corona-Krise werden sich vermutlich über einen längeren Zeitraum zeigen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es erst in mehreren Monaten zu Kündigungen oder weiterer Kurzarbeit kommt.
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Beachten Sie, dass manche Angelegenheiten nicht versicherbar sind. Verteidigung bei vorsätzlichen Straftaten z.B. oder häufig auch Familiensachen. Zwar können auch Familiensachen versichert werden, allerdings ist dies meist sehr teuer. Außerdem ist in Familiensachen die Chance Verfahrenskostenhilfe bewilligt zu bekommen, deutlich höher.
Gern informieren wir Sie über unsere Erfahrungen mit den verschiedenen Versicherern. Die Unterschiede sind enorm.
Was sollte in jedem Fall versichert sein?
Verkehrsrecht und je nach Situation auch Arbeitsrecht
Sprechen Sie uns bei Fragen gern an! Wir dürfen keine Versicherungen vermitteln und werden dies auch nicht tun. Welche Gebiete die Versicherung aus juristischer Sicht umfassen sollte, geben wir aber gern weiter.