Kindesumgang und Corona
Keinen Grund den Umgang mit Kindern wegen der Corona Pandemie auszusetzen, sieht das Oberlandesgericht Braunschweig in seinem Beschluss vom 20. Mai 2020 (1 UF 51/20).
Dabei entschied das Gericht, der Umgang zwischen Eltern und dem Kind gehöre zum absolut notwendigen Minimum und sei daher zu gewährleisten.
Außerdem, muss nach unserer Auffassung auch unterstellt werden, dass jeder umgangsberechtigte Elternteil ein Intersse daran hat, sein Kind zu schützen und nicht unnötigen Gefahren auszusetzen. Dazu gehören selbstverständlich sämtliche Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit Corona.
Aus diesem Grund steht dem Umgang zwischen Kindern und Elternteilen auch in Zeiten von Corona tatsächlich nichts im Weg.
Ihr Rechtsanwalt
Felix Rösser
Fachanwalt für Familienrecht