Rechte der Rechtschutzversicherung
Um es vorweg zu nehmen: Nein, sie müssen sich nicht auf die vermeintlichen Vorgaben der Rechtschutzversicherungen einlassen. Dies ist sogar ganz ausdrücklich in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt, in der es im § 3 Abs. 3 BRAO heisst:
„Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.“
Damit ist bereits alles gesagt. Natürlich können Sie bei Kleinigkeiten oder Einzelfragen auch die telefonische Rechtsberatung der Versicherung konsultieren. Eine echte Rechtsberatung wird diese aber niemals ersetzen. Eine Pflicht zur telefonischen Beratung oder zur Vertretung durch einen vorgegebenen Rechtsanwalt gibt es nicht.
Welche Nachteile bergen die Vorgaben der Versicherungen?
Nun, die Nachteile liegen auf der Hand. In einer telefonischen Beratung können Sie weder Unterlagen vorlegen, noch Bilder zeigen o.ä. Auch Ihr Gegenüber bekommen Sie natürlich nicht zu Gesicht. Das mag dem Einen oder Anderen reichen und bei Kleinigkeiten vielleicht noch passen. Was aber, wenn die Telefonhotline Ihnen nicht weiterhelfen kann? Dann müssen Sie doch einen Rechtsanwalt aufsuchen und Ihre Geschichte noch einmal schildern. Schlimmstenfalls haben Sie dann bereits wertvolle Zeit verloren und bestenfalls erklären Sie einfach alles nur noch einmal.
Auch die vermeintliche Vorgabe der Rechtschutzversicherung, einen sog. Vertragsanwalt aufzusuchen bringt Ihnen keinerlei Vorteil. Dazu muss man wissen, dass sog. Vertragsanwälte Vereinbarungen mit Rechtschutzversicherern getroffen haben und im Gegenzug für die Zuweisung von Rechtssuchenden auf einen Teil Ihrer außergerichtlichen Gebühren verzichten. Nun kann man sich natürlich die Frage stellen, ob ein Rechtsanwalt, der schlechter bezahlt wird, genauso motiviert arbeitet, wie derjenige, der seinen vollen Honoraranspruch erhält. Sie sehen also: Der einzige Vorteil liegt auf Seiten der Rechtschutzversicherung, die mit solchen (unzulässigen) Vorgaben bares Geld sparen möchte. Geld, welches Sie wahrscheinlich Jahre oder gar Jahrzehnte eingezahlt haben ohne jemals die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Der Nachteil liegt klar bei Ihnen: Sie haben einen Rechtsanwalt an Ihrer Seite, zu dem möglicherweise gar kein richtiges Vertrauensverhältnis besteht.
Was ist also als Rechtsuchender zu beachten?
Natürlich dürfen und können Sie im Vorfeld einer Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt Ihre Rechtschutzversicherung konsultieren und ggf. schon eine Deckungszusage einholen. Lassen Sie sich dabei aber nicht zu einer telefonischen Beratung oder einem nicht selbst gewählten Rechtsanwalt drängen. Die Versicherung darf Ihnen hier keine Vorgaben machen! Bestehen Sie auf einer Beratung und Vertretung durch den Rechtsanwalt IHRER Wahl und erklären Sie freundlich aber bestimmt, dass Sie nur um Deckungszusage bitten.
Alternativ sprechen Sie erst mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Dieser wird nämlich servicemäßig die Deckungszusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung einholen, so dass Sie sich auch darum gar nicht zu kümmern brauchen. Vorteil für Sie!
Ergeben sich Nachteile, wenn ich den Vorgaben der Versicherung nicht folge?
Nein! Die Versicherung darf Sie nicht benachteiligen. Weder darf sie Ihnen aus einem solchen Grund kündigen, noch die Beiträge erhöhen oder möglicherweise Ihre Deckungsanfragen unbearbeitet lassen. Dies alles käme einer Untergrabung des § 3 Abs. 3 BRAO gleich. Sie Zahlen Ihre Versicherungsbeiträge für den Fall, dass Sie anwaltliche Beratung oder Vertretung benötigen. Und bei der Wahl Ihres Rechtsanwaltes sind Sie frei.
Fazit
Rechtschutzversicherungen sind eine gute Sache, deren Abschluss wir weiter uneingeschränkt empfehlen. Allerdings muss man auch aufpassen und darf sich von der Versicherung nicht bevormunden lassen. Sie können auch uns jederzeit fragen. Fragen kostet nichts. Zwar werden wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Versicherungen vermitteln können. Aber unsere Erfahrungen mit den jeweiligen Versicherern geben wir gern weiter. Aus unserer täglichen Praxis wissen wir, welche Versicherungen mit Vorsicht zu genießen sind und welche Ihnen und uns die wenigsten Steine in den Weg legen. Dies gilt für alle versicherungsfähigen Streitigkeiten, wie Arbeitsrecht, Familienrecht in Teilen und z.B. Nachbarrecht.